FAIRE ENTLOHNUNG

Faire Bezahlung für Reinigungskräfte

Wir sichern ausdrücklich zu, unsere Mitarbeiter ausschließlich tarif- bzw. gesetzeskonform zu entlohnen.

Grundlagen für die Entlohnung sind:

  • Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung
  • Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung
  • ArbEntG (Arbeitnehmerentsendegesetz)

Gerne bieten wir Ihnen jederzeit die Möglichkeit – nach Freigabe durch den jeweiligen Mitarbeiter – Einblick in die Lohn- und Vergütungsunterlagen der bei Ihnen eingesetzten Mitarbeiter zu nehmen. Rufen Sie uns an.

Darüber hinaus werden wir seit 2007 ohne jegliche Beanstandungen regelmäßig im Rahmen des ArbEntG durch den Zoll überprüft.

Da es sich bei diesen Punkten um gesetzliche bzw. tarifliche Grundlagen handelt, gibt es über deren Einhaltung keinen Nachweis, da die Einhaltung die Norm ist bzw. sein sollte. Sofern Sie vorab spezielle Nachweise wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit.